Merkmale Kirchgemeinde und Verein

Die Kirchgemeinden

  • die Mitgliedschaft ist nur für Personen im Einzugsbereich möglich
  • finanzieren sich mehrheitlich über die Kirchensteuern der Mitglieder und den Beitrag pro Mitglied vom Kanton
  • bieten Seelsorge für alle an (Raum und Zeit für Gespräche und Begleitung)
  • feiern Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten etc.
  • begleiten durch Abschiede und bei Todesfällen
  • unterstützen Projekte (regional und (inter-)national)
  • finanzieren die Infrastruktur (Kirche und Kirchgemeindehäuser)
  • finanzieren die Mitarbeitenden
  • sind demokratisch organisiert: Kirchgemeindeversammlung, Kirchenpflege/Kirchenrat

Der Verein Sozialverbunden

  • Steht allen Menschen offen – unabhängig der Konfession und des Wohnortes
  • Finanziert sich über Mitglieder- und Gönnerbeiträge
  • Setzt die Gelder für soziale Projekte und Projekte mit gemeinnützigem Gedankengut ein bei vollständiger Kostentransparanz
  • Kann als Verein schnell und unbürokratisch Entscheide fällen und ist flexibel organisiert
  • Finanziert keine Löhne und Infrastrukturen und trifft keine Personalentscheide der Kirche
  • Greift nicht ins operative Geschehen der Kirche ein ohne Rücksprache